AGB
Allgemeine Geschäfts- Softwarelizenz- und Softwarepflegebedingungen
der Bausoft Informatik AG
Version 2021 1.0
1. Vertragsabschluss, Vertragsdauer und Kündigung
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Softwarelizenz- und Softwarepflegebedingungen ("AGB") sind anwendbar auf bzw. sind integrierender Bestandteil von sämtlichen Verträgen (einzeln "Vertrag" oder gemeinsam "Verträge") betreffend die von Bausoft Informatik AG bezogenen Softwareprogramme (z.B. "Haustech-CAD Basispaket") und/oder noch zu entwickelnder Softwareprogramme, einschliesslich (Modell)Änderungen, Verbesserungen, Weiterentwicklungen, sonstige Bearbeitungen und die Arbeitsergebnisse der erbrachten Softwarepflegeleistungen, unabhängig davon, ob die Leistungen gemäss den spezifischen Wünschen und/oder auf Kosten des Kunden erfolgten oder nicht (gemeinsam "Softwareprogramme", einzeln "Softwareprogramm"). Die AGB gelten nur insoweit nicht, als sie explizit und in schriftlicher Form durch beide Parteien ausgeschlossen oder abgeändert werden.
Die Verträge (einschliesslich AGB) treten mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung der Bausoft Informatik AG durch den Kunden oder durch beidseitige Vertragsunterzeichnung in Kraft oder - bei fehlender Unterzeichnung des Kunden - mit der Entgegennahme durch den Kunden der gelieferten Softwareprogramme.
Die Verträge gelten für eine unbestimmte Zeit und können für jedes Softwareprogramm einzeln jeweils mit dreimonatiger Frist auf den 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden. Vorbehalten bleiben die nachfolgend aufgeführten Rücktrittsmöglichkeiten. Werden die Verträge nur für einzelne
Softwareprogramme gekündigt, bleiben die Verträge für die übrigen Softwareprogramme bestehen. Vorbehalten bleibt das Recht von Bausoft Informatik AG, die Verträge einseitig zu ändern (z.B. die Gebühren oder die AGB). Diesfalls hat der Kunde ein Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist auf den Termin des Inkrafttretens der Änderungen.
2. Lizenz/Nutzungsrecht
Die Bausoft Informatik AG gewährt dem Kunden das nicht-ausschliessliche, nicht-übertragbare Recht, die in den Verträgen aufgeführten Softwareprogramme (siehe Definition Ziff. 1) sowie die dazugehörigen Anwenderdokumentationen ("Anwenderdokumentation(en)") in der Schweiz und in Europa unter den vorstehend und nachstehend aufgeführten Bestimmungen zu nutzen.
3. Nutzungsumfang
Die Softwareprogramme und die Anwenderdokumentationen dürfen nur am in den Verträgen aufgeführten Standort des Kunden ("Standort") und für nur einen Arbeitsplatz bzw. auf jeweils einer EDV-Anlage ("Hardware") des Kunden benutzt werden, welche über einen oder mehrere Bildschirme verfügen und mit keiner weiteren Anlage verbunden ist, die den Zugriff auf die Softwareprogramme erlaubt ("Arbeitsplatz"). Ausgenommen ist ein (Server-basiertes) Mehrplatzsystem, wenn dieses als solches schriftlich vereinbart ist. Beim Mehrplatzsystem gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl von Clients, die gleichzeitig mit den Softwareprogrammen arbeiten.
Das Nutzungsrecht beinhaltet nur das Laden und Wiedergeben der Softwareprogramme und die vorübergehende Speicherung auf dem Arbeitsspeicher. Mit Ausnahme der in diesen AGB genannten Nutzungsrechte erwirbt der Kunde keine Rechte an den Softwareprogrammen und den Anwenderdokumentationen. Er ist
insbesondere nicht berechtigt, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Bausoft Informatik AG Fehler der Softwareprogramme selber zu berichtigen, die Softwareprogramme in eigene oder andere Programme zu integrieren, zu dekompilieren, zu ändern, zu ergänzen und/oder sonst wie zu bearbeiten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen an den Softwareprogrammen einzuräumen, die Softwareprogramme auf Dritte zu übertragen, zu vermieten, zu verleihen oder sonstwie zu verwerten oder zusätzliche Kopien der Softwareprogramme herzustellen. Ausgenommen ist eine angemessene Anzahl Kopien zur eigenen Datensicherung ("Sicherungskopien"). Die Sicherungskopien sind entsprechend zu kennzeichnen und dürfen nicht zweckentfremdet werden. Der von Bausoft Informatik AG in den Softwareprogrammen integrierte Kopierschutz darf entsprechend nicht entschlüsselt, umgangen, deaktiviert o.ä. werden. Die Datensicherung ist insbesondere für einen Gewährleistungsfall erforderlich, damit Bausoft Informatik AG gegebenenfalls auf diese Daten zugreifen kann. Die Anwenderdokumentation darf nicht vervielfältigt werden. Mit Ausnahme der in diesen AGB ausdrücklich genannten und gesetzlich zwingend vorgesehenen Nutzungsrechte erwirbt der Kunde keine Rechte an den Softwareprogrammen und der Anwenderdokumentationen.
4. Eigentum
Die Softwareprogramme und Anwenderdokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und bleiben jederzeit im ausschliesslichen Eigentum von Bausoft Informatik AG und gegebenenfalls dritten Vertragspartnern von Bausoft Informatik AG wie beispielsweise deren Lieferanten. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an den Softwareprogrammen und den Anwenderdokumentationen.
5. Immaterialgüter und andere Rechte
Die Bausoft Informatik AG ist Eigentümer und Betreiberin der Onlinehomepage www.bausoft.ch.
Sämtliche darauf verwendete Marken, Namen, Titel, Logos, Bilder, Designs und Texte gehören Bausoft Informatik AG, oder einem Vertragspartner derselben. Durch das Aufrufen, Herunterladen oder Kopieren von Seiten werden keinerlei Rechte (Nutzungsrechte, Immaterialgüterrechte etc.) erworben. Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne schriftliche Zustimmung der Bausoft Informatik AG untersagt.
6. Beizug von Dritten, Zahlungsmodalitäten und Lieferung
Bausoft Informatik AG ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte beizuziehen.
Für sämtliche gemäss den Verträgen (und diesen AGB) dem Kunden gewährten Rechte und Leistungen ist der Kunde zur Zahlung der vertraglichen Gebühren verpflichtet. Rechnungen von Bausoft Informatik AG sind 10 Tage nach Erhalt und unter Ausschluss der Verrechnung zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Verzug des Kunden kann Bausoft Informatik AG nach unbenützt abgelaufener Nachfrist von 20 Kalendertagen per sofort entschädigungslos vom betreffenden Vertrag zurücktreten. Weitere Rechte von Bausoft Informatik AG bleiben diesfalls vorbehalten. Jährlich wiederkehrende Gebühren werden üblicherweise im Voraus verrechnet. Zusätzlich mit dem Kunden vereinbarte Leistungen werden zu den jeweils vereinbarten
Konditionen sowie Stunden- und Spesenansätzen und nach Wahl von Bausoft Informatik AG im Voraus, nach Auftragserledigung oder Ende Monat in Rechnung gestellt. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten für zusätzliche Leistungen die Konditionen/Stunden- und Spesenansätze von Bausoft Informatik AG.
Die Lieferung der Softwareprogramme und der Anwenderdokumentationen erfolgt nach Absprache zwischen den Parteien. Die Auswahl, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der Softwareprogramme einschliesslich Schulung des Personals erfolgen durch den Kunden auf eigene Kosten und in eigener alleiniger Verantwortung, es sei denn die Vornahme dieser Leistungen durch Bausoft Informatik AG einschliesslich Grundschulung ("Grundschulung") wird speziell schriftlich
vereinbart unter zusätzlicher Verrechnung.
7. Sorgfaltspflicht und Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, die von Bausoft Informatik AG auf deren Website empfohlene Hardware und das empfohlene Betriebssystem zu verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Rechte der Bausoft Informatik AG an den Softwareprogrammen und den Anwenderdokumentationen gewahrt werden. Er ist alleine verantwortlich für den korrekten Einsatz der Softwareprogramme und prüft in eigenem Interesse die mittels der Softwareprogramme produzierten Resultate. Er
trifft alle Vorkehrungen, einschliesslich die vertrauliche Behandlung der Zugangsdaten, damit die Softwareprogramme und Anwenderdokumentation Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden. Er ist für die regelmässige vertragsgemässe Datensicherung sowie für Sicherheitsmassnahmen zum Schutze der gespeicherten Daten vor Zerstörung allein verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, seine Kontaktdaten gegenüber Bausoft Informatik AG stets aktuell zu halten. Der Kunde haftet
der Bausoft Informatik AG gegenüber für alle von ihm verursachten direkten und indirekten Schäden, die infolge Verletzung der Verträge oder ausservertraglich der Bausoft Informatik AG entstanden sind bis zu einem Betrag von maximal CHF 25'000.- (für sämtliche Softwareprogramme/Verträge zusammen). Diese betragsmässige Haftungsbeschränkung gilt nicht (sondern volle Haftung) für Schäden von Bausoft Informatik AG, die der Kunde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursachte, wie z.B. die Verwertung der Softwareprogramme. Im Falle der vertragswidrigen Nutzung ist Bausoft Informatik AG zudem berechtigt, per sofort entschädigungslos von sämtlichen Verträgen zurückzutreten.
8. Prüfungs- und Rügepflicht
Der Kunde muss die Softwareprogramme nach Eingang der Lieferung umgehend prüfen und allfällige Sachmängel gegenüber Bausoft Informatik AG unverzüglich ausreichend dokumentiert (mit Beispielausdruck) schriftlich/per E-Mail rügen. Treten Mängel erst später zu Tage, muss der Kunde diese sofort nach der Entdeckung auf gleiche Art rügen, widrigenfalls das Werk auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt gilt. Der Kunde informiert Bausoft Informatik AG zudem umgehend schriftlich, sollten Dritte gegen ihn Ansprüche wegen (behaupteter) Verletzung von Immaterialgüterrechten geltend machen (Rechtsmängel), und befolgt sämtliche in der Folge von Bausoft Informatik AG erteilte Anweisungen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung entfällt die nachfolgende Gewährleistung von Bausoft Informatik AG.
9. Gewährleistung bei Mängeln
Bausoft Informatik AG gewährleistet, dass die Softwareprogramme bei vertragsgemässer Nutzung und korrekter Bedienung des Kunden keine Sach- und/oder Rechtsmängel haben, die ihren Wert oder Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Andernfalls liegt ein
gewährleistungspflichtiger Mangel der Softwareprogramme vor ("Gewährleistungspflichtiger Sachmangel bzw. Rechtsmangel"). Vertragsgemäss gerügte (vgl. Ziff. 7) Gewährleistungspflichtige Sachmängel werden nach Wahl von Bausoft Informatik AG durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Als
zulässige Nachbesserung gilt auch die Umgehung oder Unterdrückung eines Mangels. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung mehrfach fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag bezüglich des mangelhaften Softwareprogramms zurückzutreten. Mit der schriftlichen Erklärung des Vertragsrücktritts durch den Kunden endet sein Nutzungsrecht am mangelhaften Softwareprogramm und der dazugehörigen Anwenderdokumentation. Die in den letzten zwölf Monaten vor der schriftlichen Rüge erhobenen Lizenzgebühren des mangelhaften Softwareprogramms werden dem Kunden zurückerstattet. Bei Vorliegen von vertragsgemäss gerügten (vgl. Ziff. 7) Gewährleistungspflichtigen Rechtsmängeln ist Bausoft Informatik AG berechtigt, vom betreffenden Vertrag per sofort zurückzutreten und haftet dem Kunden gegenüber für direkte Schäden bis zu einem Betrag von maximal CHF 25'000.- (für sämtliche Softwareprogramme/Verträge zusammen). Ausgenommen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit. Die Verjährungsfrist beträgt in allen Fällen zwölf Monate ab Eingang der Lieferung der Softwareprogramme beim Kunden.
Weitere Haftungs-/ Gewährleistungsansprüche, insbesondere für indirekte Folgeschäden wie entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen, sofern und soweit solche nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.
10. Beschränkungen der Gewährleistung
Der Kunde anerkennt, dass trotz grösster Sorgfalt Fehler und Störungen der Entwicklung und Herstellung der Softwareprogramme nie ganz zu vermeiden sind und dass die ununterbrochene Funktionsfähigkeit der Softwareprogramme nicht gewährleistet werden kann.
Bausoft Informatik AG ist seiner Gewährleistungspflicht/Haftung zudem in dem Umfange entbunden, als ein Sach- und/oder Rechtsmangel auf nicht von ihr zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, insbesondere - aber nicht nur - durch:
- Die Verwendung von Hardware- und/oder Betriebssystemen durch den Kunden/Dritte, die nicht der Empfehlung von Bausoft Informatik AG entsprechen oder die mit den Softwareprogrammen inkompatibel sind;
- Fehler oder Beschädigungen am Betriebssystem und/oder an der Hardware des Kunden oder an Drittprodukten;
- Unsachgemässe oder zweckentfremdete Bedienung der Softwareprogramme/Hardware oder Betriebssysteme oder andere Eingriffe durch den Kunden oder Dritte (einschliesslich Computerviren, Malware etc.);
- von Dritten bezogene, fehlerhafte technische Daten (z.B. VDI-Daten);
- Transport oder Standortwechsel durch den Kunden;
- höhere Gewalt (Blitzschlag, Brand, Explosion, Wasserschaden usw.).
Die in der Anwenderdokumentation oder sonstigen (Angebots)Unterlagen von Bausoft Informatik AG enthaltenen technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen stellen keine Zusicherungen dar, ausser sie werden von Bausoft Informatik AG ausdrücklich schriftlich als "Zusicherungen" bezeichnet. Insbesondere stellen Angaben betreffend Produktdaten-Import nach VDI-3805 keine Zusicherungen dar.
11. Softwarepflegeleistungen
Die Bausoft Informatik AG erbringt folgende, jährlich verrechnete Softwarepflegeleistungen für die einzelnen Softwareprogramme und Anwenderdokumentationen
("Softwarepflegeleistungen"):
- Liefern der durch Bausoft Informatik AG nach deren Ermessen entwickelten Verbesserungen und Aktualisierungen/Updates der Softwareprogramme, sofern es sich nicht um Neuentwicklungen handelt;
- Erteilen von telefonischem Support ("Hotline") bei Bedienungsproblemen von 120 Minuten pro Jahr und Kunde (unabhängig von Anzahl Verträge/Softwareprogrammen), wenn dies schriftlich vereinbart ist. Solche Supportanfragen werden bei üblichem Auftragsvolumen innerhalb von 1 bis 2 Werktagen beantwortet.
12. Beschränkungen der Softwarepflegeleistungen
Folgende Leistungen werden nicht als Softwarepflegeleistungen erbracht, sondern zusätzlich verrechnet und gelten nicht als Gewährleistungspflichtige Mängel:
- Kundenspezifische Programmänderungen und -erweiterungen;
- Installation der Softwareprogramme-Verbesserungen (Updates) vor Ort;
- Grundschulung und Nachschulung, sofern dies den vereinbarten Umfang überschreitet;
- Wiederbeschaffung von verlorenen Daten infolge ungenügender oder unsachgemässer Datensicherung;
- Wiederherstellung von unterbrochener Funktionsfähigkeit der Softwareprogramme;
- Sämtliche übrigen in der obigen Ziff. 9 - Beschränkungen der Gewährleistung - erwähnten Sachverhalte.
Im Übrigen gelten auch für die Softwarepflege sämtliche Bestimmungen dieser AGB (einschliesslich Prüf-/Rüge- und Gewährleistungspflicht).
13. Bereitschaftszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 - 11.45 und von 13.30.-17.00 Uhr. Ausgenommen sind die kantonalen Feiertage am Sitz von Bausoft Informatik AG.
14. Pflichten bei Beendigung des Vertrages
Nach Beendigung des Vertrages betreffend einzelne oder sämtliche Softwareprogramme erlöschen sämtliche diesbezüglichen Nutzungsrechte des Kunden. Die gekündigten Softwareprogramme sind auf der Hardware des Kunden zu löschen, einschliesslich die Sicherungskopien. Die Löschung muss mittels Löschprotokoll bestätigt werden. Sämtliche Softwareprogramm-Datenträger und zu den Softwareprogrammen gehörige Anwenderdokumentationen müssen retourniert werden. Die Bestimmungen betreffend Eigentum, Geheimhaltung und Datenschutz bleiben auch nach Beendigung weiterhin gültig.
15. Geheimhaltung und Datenschutz
Bausoft Informatik AG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt
werden.
Bausoft Informatik AG erhält und speichert im Rahmen und zum Zweck der Auftragsabwicklung und des Supports Daten des Kunden und ihren Mitarbeitenden wie beispielsweise Vor- und Nachnamen, Adressen, E-Mailadressen, Telefonnummern, IP-Adressen und Lizenznummern von Computern, Rechnungsdaten etc. ("Kundendaten"). Bausoft Informatik AG hält bei der Bearbeitung der Kundendaten die gesetzlichen Bestimmungen ein. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt, wenn dies zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich ist oder auf gesetzlicher Grundlage beruht. Weitere Rechte und Pflichten betreffend Datenerhebung und Datenbearbeitung durch Bausoft Informatik AG sind in der Datenschutzerklärung ersichtlich, die auf www.bausoft.ch in der jeweils geltenden
Fassung abrufbar ist. Der Kunde stimmt dieser Datenbearbeitung in der jeweils geltenden Fassung hiermit ausdrücklich zu. Bitte lesen Sie Datenschutzerklärung regelmässig.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln eines Vertrages / der AGB oder Teile einer Klausel unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages / der AGB nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am Nächsten kommt. Speziell gilt: Sollte Ziff. 9 der AGB (Beschränkung der Gewährleistung) ganz oder teilweise unwirksam oder unmöglich sein, kommt Ziff. 8 (Gewährleistung von Mängeln) zur Anwendung.
17. Änderungen, Abtretungen und Kontrollwechsel
Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel. Der Vertrag bzw. die Verträge oder daraus hervorgehende Rechte und Pflichten (einschliesslich Gewährleistungsrechte) dürfen vom Kunden nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Bausoft Informatik AG an Dritte abgetreten oder übertragen werden. Im Falle eines ganzen oder teilweisen Kontrollwechsels auf Seiten des Kunden (Fusion, Verkauf, Verlust der Stimmenmehrheit etc.) ist Bausoft Informatik AG sofort schriftlich zu informieren. Bausoft Informatik AG ist berechtigt, per sofort von den Verträgen entschädigungslos zurückzutreten.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Verträge (und AGB) unterstehen dem Schweizerischen Recht einschliesslich Schweizerisches Zivilprozessrecht, unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder betreffend die Verträge (und AGB) ist der Sitz von Bausoft Informatik AG.