AGB

Allge­meine Geschäfts- Soft­ware­li­zenz- und Soft­ware­pfle­ge­be­din­gungen
der Bausoft Infor­matik AG

Version 2021 1.0

1. Vertrags­ab­schluss, Vertrags­dauer und Kündi­gung
Diese Allge­meinen Geschäfts-, Soft­ware­li­zenz- und Soft­ware­pfle­ge­be­din­gungen („AGB“) sind anwendbar auf bzw. sind inte­grie­render Bestand­teil von sämt­li­chen Verträgen (einzeln „Vertrag“ oder gemeinsam „Verträge“) betref­fend die von Bausoft Infor­matik AG bezo­genen Soft­ware­pro­gramme (z.B. „Haus­tech-CAD Basis­paket“) und/oder noch zu entwickelnder Soft­ware­pro­gramme, einschliess­lich (Modell)Ände­rungen, Verbes­se­rungen, Weiter­ent­wick­lungen, sonstige Bear­bei­tungen und die Arbeits­er­geb­nisse der erbrachten Soft­ware­pfle­ge­lei­stungen, unab­hängig davon, ob die Leistungen gemäss den spezi­fi­schen Wünschen und/oder auf Kosten des Kunden erfolgten oder nicht (gemeinsam „Soft­ware­pro­gramme“, einzeln „Soft­ware­pro­gramm“). Die AGB gelten nur inso­weit nicht, als sie explizit und in schrift­li­cher Form durch beide Parteien ausge­schlossen oder abge­än­dert werden.

Die Verträge (einschliess­lich AGB) treten mit der Unter­zeich­nung der Auftrags­be­stä­ti­gung der Bausoft Infor­matik AG durch den Kunden oder durch beid­sei­tige Vertrags­un­ter­zeich­nung in Kraft oder – bei fehlender Unter­zeich­nung des Kunden – mit der Entge­gen­nahme durch den Kunden der gelie­ferten Soft­ware­pro­gramme.
Die Verträge gelten für eine unbe­stimmte Zeit und können für jedes Soft­ware­pro­gramm einzeln jeweils mit drei­mo­na­tiger Frist auf den 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres gekün­digt werden. Vorbe­halten bleiben die nach­fol­gend aufge­führten Rück­tritts­mög­lich­keiten. Werden die Verträge nur für einzelne
Soft­ware­pro­gramme gekün­digt, bleiben die Verträge für die übrigen Soft­ware­pro­gramme bestehen. Vorbe­halten bleibt das Recht von Bausoft Infor­matik AG, die Verträge einseitig zu ändern (z.B. die Gebühren oder die AGB). Dies­falls hat der Kunde ein Kündi­gungs­recht mit drei­mo­na­tiger Frist auf den Termin des Inkraft­tre­tens der Ände­rungen.

2. Lizenz/Nutzungs­recht
Die Bausoft Infor­matik AG gewährt dem Kunden das nicht-ausschliess­liche, nicht-über­trag­bare Recht, die in den Verträgen aufge­führten Soft­ware­pro­gramme (siehe Defi­ni­tion Ziff. 1) sowie die dazu­ge­hö­rigen Anwen­der­do­ku­men­ta­tionen („Anwen­der­do­ku­men­ta­tion(en)“) in der Schweiz und in Europa unter den vorste­hend und nach­ste­hend aufge­führten Bestim­mungen zu nutzen.

3. Nutzungs­um­fang
Die Soft­ware­pro­gramme und die Anwen­der­do­ku­men­ta­tionen dürfen nur am in den Verträgen aufge­führten Standort des Kunden („Standort“) und für nur einen Arbeits­platz bzw. auf jeweils einer EDV-Anlage („Hard­ware“) des Kunden benutzt werden, welche über einen oder mehrere Bild­schirme verfügen und mit keiner weiteren Anlage verbunden ist, die den Zugriff auf die Soft­ware­pro­gramme erlaubt („Arbeits­platz“). Ausge­nommen ist ein (Server-basiertes) Mehr­platz­sy­stem, wenn dieses als solches schrift­lich verein­bart ist. Beim Mehr­platz­sy­stem gilt das Nutzungs­recht für die verein­barte Anzahl von Clients, die gleich­zeitig mit den Soft­ware­pro­grammen arbeiten.
Das Nutzungs­recht beinhaltet nur das Laden und Wieder­geben der Soft­ware­pro­gramme und die vorüber­ge­hende Spei­che­rung auf dem Arbeits­spei­cher. Mit Ausnahme der in diesen AGB genannten Nutzungs­rechte erwirbt der Kunde keine Rechte an den Soft­ware­pro­grammen und den Anwen­der­do­ku­men­ta­tionen. Er ist
insbe­son­dere nicht berech­tigt, ohne vorgän­gige schrift­liche Zustim­mung von Bausoft Infor­matik AG Fehler der Soft­ware­pro­gramme selber zu berich­tigen, die Soft­ware­pro­gramme in eigene oder andere Programme zu inte­grieren, zu dekom­pi­lieren, zu ändern, zu ergänzen und/oder sonst wie zu bear­beiten.
Der Kunde ist nicht berech­tigt, Unter­li­zenzen an den Soft­ware­pro­grammen einzu­räumen, die Soft­ware­pro­gramme auf Dritte zu über­tragen, zu vermieten, zu verleihen oder sonstwie zu verwerten oder zusätz­liche Kopien der Soft­ware­pro­gramme herzu­stellen. Ausge­nommen ist eine ange­mes­sene Anzahl Kopien zur eigenen Daten­si­che­rung („Siche­rungs­ko­pien“). Die Siche­rungs­ko­pien sind entspre­chend zu kenn­zeichnen und dürfen nicht zweck­ent­fremdet werden. Der von Bausoft Infor­matik AG in den Soft­ware­pro­grammen inte­grierte Kopier­schutz darf entspre­chend nicht entschlüs­selt, umgangen, deak­ti­viert o.ä. werden. Die Daten­si­che­rung ist insbe­son­dere für einen Gewähr­lei­stungs­fall erfor­der­lich, damit Bausoft Infor­matik AG gege­be­nen­falls auf diese Daten zugreifen kann. Die Anwen­der­do­ku­men­ta­tion darf nicht verviel­fäl­tigt werden. Mit Ausnahme der in diesen AGB ausdrück­lich genannten und gesetz­lich zwin­gend vorge­se­henen Nutzungs­rechte erwirbt der Kunde keine Rechte an den Soft­ware­pro­grammen und der Anwen­der­do­ku­men­ta­tionen.

4. Eigentum
Die Soft­ware­pro­gramme und Anwen­der­do­ku­men­ta­tionen sind urhe­ber­recht­lich geschützt und bleiben jeder­zeit im ausschliess­li­chen Eigentum von Bausoft Infor­matik AG und gege­be­nen­falls dritten Vertrags­part­nern von Bausoft Infor­matik AG wie beispiels­weise deren Liefe­ranten. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an den Soft­ware­pro­grammen und den Anwen­der­do­ku­men­ta­tionen.

5. Imma­te­ri­al­güter und andere Rechte

Die Bausoft Infor­matik AG ist Eigen­tümer und Betrei­berin der Online­home­page www.bausoft.ch.

Sämt­liche darauf verwen­dete Marken, Namen, Titel, Logos, Bilder, Designs und Texte gehören Bausoft Infor­matik AG, oder einem Vertrags­partner derselben. Durch das Aufrufen, Herun­ter­laden oder Kopieren von Seiten werden keinerlei Rechte (Nutzungs­rechte, Imma­te­ri­al­gü­ter­rechte etc.) erworben. Das voll­stän­dige oder teil­weise Repro­du­zieren, Über­mit­teln (elek­tro­nisch oder mit anderen Mitteln), Modi­fi­zieren, Verknüpfen oder Benutzen für öffent­liche oder kommer­zi­elle Zwecke ist ohne schrift­liche Zustim­mung der Bausoft Infor­matik AG unter­sagt.

6. Beizug von Dritten, Zahlungs­mo­da­li­täten und Liefe­rung
Bausoft Infor­matik AG ist berech­tigt, für die Erbrin­gung ihrer Dienst­lei­stungen Dritte beizu­ziehen.
Für sämt­liche gemäss den Verträgen (und diesen AGB) dem Kunden gewährten Rechte und Leistungen ist der Kunde zur Zahlung der vertrag­li­chen Gebühren verpflichtet. Rech­nungen von Bausoft Infor­matik AG sind 10 Tage nach Erhalt und unter Ausschluss der Verrech­nung zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungs­frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Verzug des Kunden kann Bausoft Infor­matik AG nach unbe­nützt abge­lau­fener Nach­frist von 20 Kalen­der­tagen per sofort entschä­di­gungslos vom betref­fenden Vertrag zurück­treten. Weitere Rechte von Bausoft Infor­matik AG bleiben dies­falls vorbe­halten. Jähr­lich wieder­keh­rende Gebühren werden übli­cher­weise im Voraus verrechnet. Zusätz­lich mit dem Kunden verein­barte Leistungen werden zu den jeweils verein­barten
Kondi­tionen sowie Stunden- und Spesen­an­sätzen und nach Wahl von Bausoft Infor­matik AG im Voraus, nach Auftrags­er­le­di­gung oder Ende Monat in Rech­nung gestellt. Sofern nicht schrift­lich anders verein­bart, gelten für zusätz­liche Leistungen die Kondi­tionen/Stunden- und Spesen­an­sätze von Bausoft Infor­matik AG.
Die Liefe­rung der Soft­ware­pro­gramme und der Anwen­der­do­ku­men­ta­tionen erfolgt nach Absprache zwischen den Parteien. Die Auswahl, Instal­la­tion, Konfi­gu­ra­tion und Inbe­trieb­nahme der Soft­ware­pro­gramme einschliess­lich Schu­lung des Perso­nals erfolgen durch den Kunden auf eigene Kosten und in eigener allei­niger Verant­wor­tung, es sei denn die Vornahme dieser Leistungen durch Bausoft Infor­matik AG einschliess­lich Grund­schu­lung („Grund­schu­lung“) wird speziell schrift­lich
verein­bart unter zusätz­li­cher Verrech­nung.

7. Sorg­falts­pflicht und Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, die von Bausoft Infor­matik AG auf deren Website empfoh­lene Hard­ware und das empfoh­lene Betriebs­sy­stem zu verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Rechte der Bausoft Infor­matik AG an den Soft­ware­pro­grammen und den Anwen­der­do­ku­men­ta­tionen gewahrt werden. Er ist alleine verant­wort­lich für den korrekten Einsatz der Soft­ware­pro­gramme und prüft in eigenem Inter­esse die mittels der Soft­ware­pro­gramme produ­zierten Resul­tate. Er
trifft alle Vorkeh­rungen, einschliess­lich die vertrau­liche Behand­lung der Zugangs­daten, damit die Soft­ware­pro­gramme und Anwen­der­do­ku­men­ta­tion Dritten in keiner Weise zugäng­lich gemacht werden. Er ist für die regel­mäs­sige vertrags­ge­mässe Daten­si­che­rung sowie für Sicher­heits­mass­nahmen zum Schutze der gespei­cherten Daten vor Zerstö­rung allein verant­wort­lich. Der Kunde verpflichtet sich, seine Kontakt­daten gegen­über Bausoft Infor­matik AG stets aktuell zu halten. Der Kunde haftet
der Bausoft Infor­matik AG gegen­über für alle von ihm verur­sachten direkten und indi­rekten Schäden, die infolge Verlet­zung der Verträge oder ausser­ver­trag­lich der Bausoft Infor­matik AG entstanden sind bis zu einem Betrag von maximal CHF 25’000.- (für sämt­liche Soft­ware­pro­gramme/Verträge zusammen). Diese betrags­mäs­sige Haftungs­be­schrän­kung gilt nicht (sondern volle Haftung) für Schäden von Bausoft Infor­matik AG, die der Kunde durch vorsätz­li­ches oder grob fahr­läs­siges Verhalten verur­sachte, wie z.B. die Verwer­tung der Soft­ware­pro­gramme. Im Falle der vertrags­wid­rigen Nutzung ist Bausoft Infor­matik AG zudem berech­tigt, per sofort entschä­di­gungslos von sämt­li­chen Verträgen zurück­zu­treten.

8. Prüfungs- und Rüge­pflicht
Der Kunde muss die Soft­ware­pro­gramme nach Eingang der Liefe­rung umge­hend prüfen und allfäl­lige Sach­mängel gegen­über Bausoft Infor­matik AG unver­züg­lich ausrei­chend doku­men­tiert (mit Beispiel­aus­druck) schrift­lich/per E-Mail rügen. Treten Mängel erst später zu Tage, muss der Kunde diese sofort nach der Entdeckung auf gleiche Art rügen, widri­gen­falls das Werk auch bezüg­lich dieser Mängel als geneh­migt gilt. Der Kunde infor­miert Bausoft Infor­matik AG zudem umge­hend schrift­lich, sollten Dritte gegen ihn Ansprüche wegen (behaup­teter) Verlet­zung von Imma­te­ri­al­gü­ter­rechten geltend machen (Rechts­mängel), und befolgt sämt­liche in der Folge von Bausoft Infor­matik AG erteilte Anwei­sungen. Bei Nicht­ein­hal­tung dieser Bestim­mung entfällt die nach­fol­gende Gewähr­lei­stung von Bausoft Infor­matik AG.

9. Gewähr­lei­stung bei Mängeln
Bausoft Infor­matik AG gewähr­lei­stet, dass die Soft­ware­pro­gramme bei vertrags­ge­mässer Nutzung und korrekter Bedie­nung des Kunden keine Sach- und/oder Rechts­mängel haben, die ihren Wert oder Taug­lich­keit zum voraus­ge­setzten Gebrauch aufheben oder erheb­lich mindern. Andern­falls liegt ein
gewähr­lei­stungs­pflich­tiger Mangel der Soft­ware­pro­gramme vor („Gewähr­lei­stungs­pflich­tiger Sach­mangel bzw. Rechts­mangel“). Vertrags­ge­mäss gerügte (vgl. Ziff. 7) Gewähr­lei­stungs­pflich­tige Sach­mängel werden nach Wahl von Bausoft Infor­matik AG durch kosten­lose Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung behoben. Als
zuläs­sige Nach­bes­se­rung gilt auch die Umge­hung oder Unter­drückung eines Mangels. Schlägt die Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung mehr­fach fehl, ist der Kunde berech­tigt, vom Vertrag bezüg­lich des mangel­haften Soft­ware­pro­gramms zurück­zu­treten. Mit der schrift­li­chen Erklä­rung des Vertrags­rück­tritts durch den Kunden endet sein Nutzungs­recht am mangel­haften Soft­ware­pro­gramm und der dazu­ge­hö­rigen Anwen­der­do­ku­men­ta­tion. Die in den letzten zwölf Monaten vor der schrift­li­chen Rüge erho­benen Lizenz­ge­bühren des mangel­haften Soft­ware­pro­gramms werden dem Kunden zurück­er­stattet. Bei Vorliegen von vertrags­ge­mäss gerügten (vgl. Ziff. 7) Gewähr­lei­stungs­pflich­tigen Rechts­män­geln ist Bausoft Infor­matik AG berech­tigt, vom betref­fenden Vertrag per sofort zurück­zu­treten und haftet dem Kunden gegen­über für direkte Schäden bis zu einem Betrag von maximal CHF 25’000.- (für sämt­liche Soft­ware­pro­gramme/Verträge zusammen). Ausge­nommen ist die Haftung für leichte Fahr­läs­sig­keit. Die Verjäh­rungs­frist beträgt in allen Fällen zwölf Monate ab Eingang der Liefe­rung der Soft­ware­pro­gramme beim Kunden.
Weitere Haftungs-/ Gewähr­lei­stungs­an­sprüche, insbe­son­dere für indi­rekte Folge­schäden wie entgan­gener Gewinn, sind ausge­schlossen, sofern und soweit solche nicht gesetz­lich zwin­gend vorge­schrieben sind.

10. Beschrän­kungen der Gewähr­lei­stung
Der Kunde aner­kennt, dass trotz grösster Sorg­falt Fehler und Störungen der Entwick­lung und Herstel­lung der Soft­ware­pro­gramme nie ganz zu vermeiden sind und dass die unun­ter­bro­chene Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Soft­ware­pro­gramme nicht gewähr­lei­stet werden kann.
Bausoft Infor­matik AG ist seiner Gewähr­lei­stungs­pflicht/Haftung zudem in dem Umfange entbunden, als ein Sach- und/oder Rechts­mangel auf nicht von ihr zu vertre­tende Umstände zurück­zu­führen ist, insbe­son­dere – aber nicht nur – durch:

  • Die Verwen­dung von Hard­ware- und/oder Betriebs­sy­stemen durch den Kunden/Dritte, die nicht der Empfeh­lung von Bausoft Infor­matik AG entspre­chen oder die mit den Soft­ware­pro­grammen inkom­pa­tibel sind;
  • Fehler oder Beschä­di­gungen am Betriebs­sy­stem und/oder an der Hard­ware des Kunden oder an Dritt­pro­dukten;
  • Unsach­ge­mässe oder zweck­ent­frem­dete Bedie­nung der Soft­ware­pro­gramme/Hard­ware oder Betriebs­sy­steme oder andere Eingriffe durch den Kunden oder Dritte (einschliess­lich Compu­ter­viren, Malware etc.);
  • von Dritten bezo­gene, fehler­hafte tech­ni­sche Daten (z.B. VDI-Daten);
  • Trans­port oder Stand­ort­wechsel durch den Kunden;
  • höhere Gewalt (Blitz­schlag, Brand, Explo­sion, Wasser­schaden usw.).

Die in der Anwen­der­do­ku­men­ta­tion oder sonstigen (Ange­bots)Unter­lagen von Bausoft Infor­matik AG enthal­tenen tech­ni­schen Daten, Spezi­fi­ka­tionen und Leistungs­be­schrei­bungen stellen keine Zusi­che­rungen dar, ausser sie werden von Bausoft Infor­matik AG ausdrück­lich schrift­lich als „Zusi­che­rungen“ bezeichnet. Insbe­son­dere stellen Angaben betref­fend Produkt­daten-Import nach VDI-3805 keine Zusi­che­rungen dar.

11. Soft­ware­pfle­ge­lei­stungen
Die Bausoft Infor­matik AG erbringt folgende, jähr­lich verrech­nete Soft­ware­pfle­ge­lei­stungen für die einzelnen Soft­ware­pro­gramme und Anwen­der­do­ku­men­ta­tionen
(„Soft­ware­pfle­ge­lei­stungen“):

  • Liefern der durch Bausoft Infor­matik AG nach deren Ermessen entwickelten Verbes­se­rungen und Aktua­li­sie­rungen/Updates der Soft­ware­pro­gramme, sofern es sich nicht um Neuent­wick­lungen handelt;
  • Erteilen von tele­fo­ni­schem Support („Hotline“) bei Bedie­nungs­pro­blemen von 120 Minuten pro Jahr und Kunde (unab­hängig von Anzahl Verträge/Soft­ware­pro­grammen), wenn dies schrift­lich verein­bart ist. Solche Support­an­fragen werden bei übli­chem Auftrags­vo­lumen inner­halb von 1 bis 2 Werk­tagen beant­wortet.

Die Soft­ware­pfle­ge­lei­stungen erfolgen unter Vorbe­halt der nach­fol­genden Bestim­mung nach Wahl von Bausoft Infor­matik AG vor Ort oder via Fern­sup­port.

12. Beschrän­kungen der Soft­ware­pfle­ge­lei­stungen
Folgende Leistungen werden nicht als Soft­ware­pfle­ge­lei­stungen erbracht, sondern zusätz­lich verrechnet und gelten nicht als Gewähr­lei­stungs­pflich­tige Mängel:

  • Kunden­spe­zi­fi­sche Programm­än­de­rungen und -erwei­te­rungen;
  • Instal­la­tion der Soft­ware­pro­gramme-Verbes­se­rungen (Updates) vor Ort;
  • Grund­schu­lung und Nach­schu­lung, sofern dies den verein­barten Umfang über­schreitet;
  • Wieder­be­schaf­fung von verlo­renen Daten infolge unge­nü­gender oder unsach­ge­mässer Daten­si­che­rung;
  • Wieder­her­stel­lung von unter­bro­chener Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Soft­ware­pro­gramme;
  • Sämt­liche übrigen in der obigen Ziff. 9 – Beschrän­kungen der Gewähr­lei­stung – erwähnten Sach­ver­halte.

Im Übrigen gelten auch für die Soft­ware­pflege sämt­liche Bestim­mungen dieser AGB (einschliess­lich Prüf-/Rüge- und Gewähr­lei­stungs­pflicht).

13. Bereit­schafts­zeiten
Montag bis Freitag von 8.00 – 11.45 und von 13.30.-17.00 Uhr. Ausge­nommen sind die kanto­nalen Feier­tage am Sitz von Bausoft Infor­matik AG.

14. Pflichten bei Been­di­gung des Vertrages
Nach Been­di­gung des Vertrages betref­fend einzelne oder sämt­liche Soft­ware­pro­gramme erlö­schen sämt­liche dies­be­züg­li­chen Nutzungs­rechte des Kunden. Die gekün­digten Soft­ware­pro­gramme sind auf der Hard­ware des Kunden zu löschen, einschliess­lich die Siche­rungs­ko­pien. Die Löschung muss mittels Lösch­pro­to­koll bestä­tigt werden. Sämt­liche Soft­ware­pro­gramm-Daten­träger und zu den Soft­ware­pro­grammen gehö­rige Anwen­der­do­ku­men­ta­tionen müssen retour­niert werden. Die Bestim­mungen betref­fend Eigentum, Geheim­hal­tung und Daten­schutz bleiben auch nach Been­di­gung weiterhin gültig.

15. Geheim­hal­tung und Daten­schutz
Bausoft Infor­matik AG und der Kunde verpflichten sich gegen­seitig zur Geheim­hal­tung aller Wahr­neh­mungen und Unter­lagen, die zur geschäft­li­chen Geheim­sphäre gehören. Diese Verpflich­tung gilt nicht für Infor­ma­tionen, die nach­weis­lich öffent­lich bekannt sind oder ohne Dazutun des Infor­ma­ti­ons­emp­fän­gers öffent­lich bekannt
werden.
Bausoft Infor­matik AG erhält und spei­chert im Rahmen und zum Zweck der Auftrags­ab­wick­lung und des Supports Daten des Kunden und ihren Mitar­bei­tenden wie beispiels­weise Vor- und Nach­namen, Adressen, E-Mail­adressen, Tele­fon­num­mern, IP-Adressen und Lizenz­num­mern von Compu­tern, Rech­nungs­daten etc. („Kunden­daten“). Bausoft Infor­matik AG hält bei der Bear­bei­tung der Kunden­daten die gesetz­li­chen Bestim­mungen ein. Eine Weiter­gabe an dritte Part­ner­un­ter­nehmen erfolgt, wenn dies zur ordnungs­ge­mässen Leistungs­er­brin­gung erfor­der­lich ist oder auf gesetz­li­cher Grund­lage beruht. Weitere Rechte und Pflichten betref­fend Daten­er­he­bung und Daten­be­ar­bei­tung durch Bausoft Infor­matik AG sind in der Daten­schutz­er­klä­rung ersicht­lich, die auf www.bausoft.ch in der jeweils geltenden
Fassung abrufbar ist. Der Kunde stimmt dieser Daten­be­ar­bei­tung in der jeweils geltenden Fassung hiermit ausdrück­lich zu. Bitte lesen Sie Daten­schutz­er­klä­rung regel­mässig.

16. Salva­to­ri­sche Klausel
Sollten einzelne Klau­seln eines Vertrages / der AGB oder Teile einer Klausel unwirksam oder unvoll­ständig sein oder sollte die Erfül­lung unmög­lich werden, so wird dadurch die Wirk­sam­keit der übrigen Teile des Vertrages / der AGB nicht beein­träch­tigt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, unver­züg­lich die unwirk­same Bestim­mung durch eine zuläs­sige wirk­same Bestim­mung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprüng­li­chen Absicht am Näch­sten kommt. Speziell gilt: Sollte Ziff. 9 der AGB (Beschrän­kung der Gewähr­lei­stung) ganz oder teil­weise unwirksam oder unmög­lich sein, kommt Ziff. 8 (Gewähr­lei­stung von Mängeln) zur Anwen­dung.

17. Ände­rungen, Abtre­tungen und Kontroll­wechsel
Ände­rungen und Ergän­zungen der Verträge bedürfen der Schrift­form. Das gilt auch für diese Schrift­form­klausel. Der Vertrag bzw. die Verträge oder daraus hervor­ge­hende Rechte und Pflichten (einschliess­lich Gewähr­lei­stungs­rechte) dürfen vom Kunden nur nach vorgän­giger schrift­li­cher Zustim­mung von Bausoft Infor­matik AG an Dritte abge­treten oder über­tragen werden. Im Falle eines ganzen oder teil­weisen Kontroll­wech­sels auf Seiten des Kunden (Fusion, Verkauf, Verlust der Stim­men­mehr­heit etc.) ist Bausoft Infor­matik AG sofort schrift­lich zu infor­mieren. Bausoft Infor­matik AG ist berech­tigt, per sofort von den Verträgen entschä­di­gungslos zurück­zu­treten.

18. Anwend­bares Recht, Gerichts­stand
Die Verträge (und AGB) unter­stehen dem Schwei­ze­ri­schen Recht einschliess­lich Schwei­ze­ri­sches Zivil­pro­zess­recht, unter Ausschluss des UN-Über­ein­kom­mens über den inter­na­tio­nalen Waren­kauf (CISG). Ausschliess­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten aus oder betref­fend die Verträge (und AGB) ist der Sitz von Bausoft Infor­matik AG.